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DVB-T-Förderung für GIS-Befreite

Die Themen dieser Seite (Schnellzugriff):

Bis zu 30,00 Euro Unterstützung beim Receiver-Kauf

Im Herbst 2006 begann in Österreich die Umstellung vom analogen auf das digitale Antennenfernsehen (DVB-T). Bis Juni 2011 wird dieser Prozess an allen Sendeanlagen in allen Regionen des Landes abgeschlossen sein. Informationen zu den Umstellungsterminen der Sendeanlagen in den österreichischen Bundesländern bietet die Internetseite www.dvb-t.at mit einem detaillierten Zeitplan.

 

Um nach der Umstellung auf DVB-T in den betroffenen Regionen weiterhin Fernsehen über Antenne empfangen zu können, benötigen die TV-Haushalte Empfangsgeräte, die die digitalen DVB-T-Rundfunksignale verarbeiten können. Dies ist bei Fernsehgeräten, die vor dem Jahr 2006 erworben wurden, in aller Regel nicht der Fall. Inzwischen aber ist zumindest ein großer Anteil der im Handel angebotenen Flachbildschirme mit einem integrierten DVB-T-Empfangsteil ausgestattet.

 

Wer ein Fernsehgerät besitzt, das noch nicht mit einem integrierten DVB-T-Empfangsteil ausgerüstet ist, benötigt für den DVB-T-Empfang ein zusätzliches Empfangsgerät, das zwischen Antenne und Fernsehgerät installiert werden muss. Diese Geräte werden DVB-T-Receiver oder Set-Top-Box genannt. Weitere Informationen hierzu bieten unsere Internet-seiten unter "... DVB-T/Das brauchen Sie".

 

Haushalte mit geringem Nettoeinkommen, die aufgrund der Umstellung des Antennenfernsehens für ihr einziges oder wichtigstes Fernsehgerät einen DVB-T-Receiver benötigen, können einen Zuschuss zum Erwerb eines solchen Gerätes in Höhe von maximal 30,00 Euro beantragen. Dieses Förderprogramm wird aus dem bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eingerichteten Digitalisierungsfonds finanziert.

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist zunächst, dass der Haushalt bei der Gebühren Info Service GmbH (GIS) angemeldet und von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren befreit ist.

Bestimmte Personengruppen, die nur über ein geringes Haushalts-Nettoeinkommen verfügen, haben grundsätzlich Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der GIS.

Privathaushalte (und Betriebe/Institutionen) in Österreich mit einem betriebsbereiten Radio- und/oder Fernsehgerät sind verpflichtet, diese Empfangsgeräte bei der GIS anzumelden und Rundfunkgebühren zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, wie oft die Geräte eingeschaltet und welche Programme gehört oder gesehen werden.

 

Eine weitere Bedingung für die Inanspruchnahme der Empfangsgeräte-Förderung ist mit der technischen Ausstattung des DVB-T-Receivers (bzw. der Set-Top-Box) verknüpft. Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn der Haushalt ein Empfangsgerät auswählt, das mit MHP-Funktionalität ausgerüstet ist und somit den MultiText des ORF darstellen kann. Der MultiText ist ein moderner Nachfolger des Teletext und stellt einen besonderen Mehrwert des digitalen Fernsehens dar. Das Internetangebot www.dvb-t.at bietet einen Überblick über im Handel erhältliche, MultiText-fähige DVB-T-Receiver

So beantragen Sie die DVB-T-Empfangsgeräteförderung

Um die DVB-T-Empfangsgeräteförderung beantragen zu können, steht Ihnen oben rechts auf dieser Internetseite ein Förderantrag und ergänzend dazu ein Merkblatt zum Download zur Verfügung. Bitte lesen Sie beides aufmerksam! Sie können den Antrag direkt an Ihrem Computer ausfüllen und dann ausdrucken. Sie können das ausgefüllte Formular aber nicht speichern!

 

Füllen Sie sämtliche Felder des Antrages aus, in denen Angaben von Ihnen benötigt werden. Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden. Legen Sie eine Kopie der Kaufrechnung für das DVB-T-Empfangsgerät bei, die auf Ihren Namen ausgestellt sein muss. Im Antrag ist deutlich erläutert, welche weiteren Angaben die Rechnung enthalten muss. Ein Kassenbon wird in der Regel diese Angaben nicht vollständig enthalten und dementsprechend nicht ausreichen. Fragen Sie Ihren Händler nach einer entsprechenden Rechnung. Er ist dazu verpflichtet, Ihnen eine solche auszustellen.

 

Oben auf dem Förderantrag ist zudem bereits die Adresse der RTR-GmbH eingetragen, an die der Antrag und die Kaufrechnung per Post zu senden sind.

Sie können den ausgefüllten und unterfertigten Antrag und die Kauf-rechnung für das DVB-T-Empfangsgerät gern auch per e-mail an die RTR-GmbH senden, sofern Ihnen die technische Möglichkeit zur Verfügung steht, beide Dokumente zu scannen und die Scan-Kopien an eine e-mail anzuhängen. Verwenden Sie dafür ausschließlich die e-mail-Adresse digifonds@rtr.at. Tragen Sie in die Betreffzeile der e-mail bitte ein: "Förderantrag DVB-T GIS-Befreite".

 

Sollten Sie nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, um den Förderantrag hier aufzurufen oder auszudrucken, so kann Ihnen das Antragsformular auch per Post zugesendet werden. Wenden Sie sich dazu unter der Rufnummer (01) 580 580 telefonisch an die RTR-GmbH und fragen Sie nach einem Ansprechpartner für die "DVB-T-Förderung für von der GIS-Gebühr befreite Haushalte".

Förderbare DVB-T-Receiver

Was das bunte Pickerl bedeutet

Hier finden Sie eine Auflistung der zertifizierten Boxen, die MHP unterstützen und somit den MultiText lesen können.

Das Laufband

So sieht es aus!

Ein blau unterlegtes Laufband am unteren Bildschirmrand informiert die Zuseher darüber, dass die Sendeanlage, von der sie Fernsehen über Antenne empfangen, kurz vor der endgültigen Umstellung auf das digitale Antennenfernsehen (DVB-T) steht.