Mit dem Übertragungsstandard DVB-H werden Handys zu echten Rundfunkempfängern. Wie beim „großen Bruder“ DVB-T werden die digitalisierten TV-Programme komprimiert und über eine herkömmliche Rundfunkfrequenz für den Antennenempfang ausgestrahlt. Die Frequenzen liegen in demselben Bereich, in dem auch DVB-T und das bisherige, analoge Antennenfernsehen ausgestrahlt werden. Da die Bildauflösung für die kleinen Bildschirme von Handys und ähnlichen Geräten nicht sehr hoch sein muss, ist die zu übertragende Datenmenge sehr viel kleiner als bei DVB-T. Dadurch können mit DVB-H auf einer Rundfunkfrequenz zu 30 TV-Programme ausgestrahlt und in guter Qualität auf diesen kleinen Bildschirmen dargestellt werden.
Das DVB-H-Signal wird einmal ausgestrahlt und steht dann „in der Luft“ einer unbegrenzten Zahl von Empfängern zur Verfügung. Die Qualität ist immer gleich bleibend, weil sich die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer nicht auf die Signalqualität auswirkt. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber UMTS, der sich auch hinsichtlich der Kosten positiv für Anbieter und Nutzer bemerkbar machen sollte.
Gleichzeitig müssen aber auch bei dem Standard DVB-H Kompromisse eingegangen werden:
Die Ressourcen von DVB-H sind groß: Bis zu 40 Kanäle können so auf diverse Endgeräte verbreitet werden. Je mehr Kanäle aber verbreitet werden, desto schlechter wird die Empfangsstärke, was sich vorallem im Indoor Empfang bemerkbar macht. Wie sich in vielen Testbetrieben im europäischen Raum herausgestellt hat, ist das Gleichgewicht Programmvielfalt - Empfangsqualität dann hergestellt, wenn man bis zu 20 Kanäle überträgt und das mit einer hohen Empfangsstärke.
So wie Handys für den Empfang von UMTS geeignet sein müssen, muss auch für DVB-H ein entsprechender Empfänger im Gerät eingebaut sein. Bisher sind nur sehr wenige Geräte am Markt verfügbar, deren Zahl nimmt aber schnell zu.
Es zeichnet sich ab, dass DVB-H-Fernsehen ein Angebot der Mobilfunkbetreiber an ihre Kunden sein wird. Das bedeutet, dass nicht die Fernsehveranstalter selbst ihre Programme im DVB-H-Standard verbreiten werden, sondern lediglich den Mobilfunkbetreibern das Recht einräumen, die TV-Programme im DVB-H-Standard zu verbreiten. Für dieses Service werden die Mobilfunkbetreiber dementsprechend eine Gebühr von ihren Kunden verlangen. Es ist daher davon auszugehen, dass DVB-H verschlüsselt sein wird und am Handy nur empfangbar ist, wenn das Gerät bzw. die SIM-Karte gegen Gebühr dafür frei geschaltet wird.
Es ist davon auszugehen, dass DVB-H-fähige Handys auch UMTS-fähig sein werden. Schließlich sind Handys ideale Geräte, um interaktives Fernsehen zu ermöglichen. Durch den eingebauten Rückkanal – nämlich die Möglichkeit, Daten über das Mobilfunknetz zu senden und zu empfangen (z.B. als SMS) - bietet es sich für die Mobilfunkbetreiber an, dem Konsumenten ergänzende Zusatzangebote zum Fernsehen zu machen. So wäre es vorstellbar, dass ein Musiksender über DVB-H ausgestrahlt wird und dazu das Angebot gemacht wird, sich den gerade gesehenen Musik-Clip mit einem Tastendruck als Klingelton zu bestellen oder gleich das ganze Musikvideo noch einmal auf das Handy zu laden. Derartige Angebote würden dann wieder über einen individuellen UMTS-Kanal abgewickelt werden. Vielleicht wird auch das Angebot unterbreitet, per SMS Karten für das Konzert des gerade gesehenen Künstlers zu bestellen. Die Nutzungsmöglichkeiten sind hier schier unerschöpflich. Für den Konsumenten bedeutet dies einerseits eine große Auswahl an Unterhaltungs- und Service-Angeboten. Andererseits wird es ihn auch vor die Herausforderung stellen, mit solchen Angeboten im Sinne seines Geldbeutels verantwortungsbewusst umzugehen.
