Das Internetangebot www.digitaler-rundfunk.at ist eine Serviceeinrichtung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), im Rahmen der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft „Digitale Plattform Austria“.
Zielsetzung:
Ziel dieser Internetseiten ist es, dem Konsumenten einen kompletten und dennoch leicht verständlichen Überblick über alle Aspekte und Ausprägungen der Rundfunkdigitalisierung zu geben. Alle Rundfunk-Verbreitungswege (die so genannten Plattformen) werden hier berücksichtigt und neutral beleuchtet, sofern darüber digitale Rundfunkangebote empfangbar sind.
Digitale Plattform Austria
Die „Digitale Plattform Austria“ wurde im Jahre 2002 vom Bundeskanzler mit der Zielsetzung eingerichtet, die Digitalisierung in Österreich voranzutreiben und damit dem internationalen Standard der Medientechnik zu entsprechen.
Diese Plattform, mit mittlerweile mehr als 300 Experten, wurde mit dem Privatfernsehgesetz 2001 geschaffen und unterstützte die Regulierungsbehörde bei der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens.
Das vordringliche Ziel der Arbeitsgemeinschaft lag darin, im Zusammenwirken mit der Regulierungsbehörde KommAustria den Beginn der Einführung von digitalem, terrestrischem Fernsehen in Österreich bis 2003 zu ermöglichen.
In ihrer Arbeit hat die Arbeitsgemeinschaft "Digitale Plattform Austria" alle von der Einführung der Digitalisierung betroffenen Branchen, Wirtschaftsgruppen und Bevölkerungskreise einzubeziehen. Dies sind insbesondere Rundfunkveranstalter, Diensteanbieter, Netzbetreiber, Industrie, Handel, Wissenschaft, Länder und die Konsumenten.
Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft „Digitale Plattform Austria“ wird von der Regulierungsbehörde KommAustria wahrgenommen, bzw. von ihrem Geschäftsapparat, der RTR GmbH.
Rundfunk und Telekom Regulierungs- GmbH (RTR GmbH)
Die RTR-GmbH wurde per 1. April 2001 gegründet bzw. mit der bereits seit 1997 bestehenden Telekom-Control GmbH verschmolzen. Die RTR-GmbH fungiert sowohl als Geschäftsstelle der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als auch der Telekom-Control-Kommission (TKK).
Die RTR-GmbH besteht aus den zwei Fachbereichen Rundfunk und Telekommunikation und erfüllt im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Wahrnehmung der Aufgaben des Geschäftsapparates der KommAustria und der Telekom-Control-Kommission,
- Wahrnehmung der Aufgaben, die der RTR-GmbH nach dem Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) zugewiesen sind,
- Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Signaturgesetz (SigG), dem E-Commerce-Gesetz (ECG) und dem Kartellgesetz
- Aufbau und Führung eines Kompetenzzentrums insbesondere für Fragen der Konvergenz von Medien und Telekommunikation.
- Verwaltung und Vergabe der Mittel aus dem Digitalisierungsfonds und aus dem Fernsehfilmförderungsfonds.
Die Anteile der RTR-GmbH sind zu hundert Prozent dem Bund vorbehalten und werden vom Bundeskanzleramt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie verwaltet.
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Durch das KommAustria-Gesetz wurde mit 1. April 2001 die "Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)" zur Verwaltungsführung in Angelegenheiten der Rundfunkregulierung eingerichtet und übernahm damit die Agenden der Privatrundfunkbehörde sowie der Kommission zur Wahrung des Regionalradiogesetzes. Seitdem obliegt der KommAustria überdies die bis dahin von den Fernmeldebehörden wahrgenommene Rundfunkfrequenzverwaltung.
Weiters ist Sie seit 1. Juli 2006 als "Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften" tätig.
Die KommAustria ist eine monokratische Behörde im Ressortbereich des Bundeskanzleramtes. Zur administrativen Unterstützung bedient sich die KommAustria des Fachbereichs Rundfunk der RTR-GmbH.
Digitalisierungsfonds
Der Digitalisierungsfonds wurde 2004 zur Förderung digitaler Übertragungstechniken und digitaler Anwendungen auf Basis europäischer Verordnungen und Richtlinien eingerichtet. Ziel des Digitalisierungsfonds ist die Beschleunigung der Rundfunkdigitalisierung – technologieneutral und plattformunabhängig. Das heißt: Die aus dem Digitalisierungsfonds kommenden Mittel sind technologieneutral unter Berücksichtigung aller Verbreitungswege und Plattformen für digitalen Rundfunk zu vergeben. Der Fonds wird seit 2005 jährlich mit 6,75 Mio Euro dotiert, die aus jenem Teil der Rundfunkgebühren gespeist werden, der gemeinsam mit dem ORF-Programmentgelt eingehoben werden, jedoch früher dem Bundesbudget zufloss.
